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WAS WIR TUN

Bereits bevor wir mit der Vermittlung von Gewerbeimmobilien bzw. Anlageobjekten begonnen haben, hatten wir als Eigentümer bzw. Unternehmer vielfach mit derartigen Immobilien zu tun. Neben der Erfahrung, die wir dabei gewonnen haben, konnten wir ein qualitativ hochwertiges Netzwerk aufbauen.Dieses hilft uns zum einen lukrative Anlageobjekte zu identifizieren und zum anderen interessierte Anleger anzusprechen.
Die von uns ausgewählten Anlageobjekte überzeugen nicht nur durch eine faire Rendite, sondern vor allem auch durch eine hohe Sicherheit für das eingesetzte Kapital.
Wir vermarkten im Wesentlichen Bürogebäude, Einkaufs- und Fachmarktzentren, sowie Wohn- und Geschäftshäuser.
Ebenso übernehmen wir für unsere Kunden die Vermarktung von Wohnungen, Häusern und Grundstücken.

Angebote

Unser Haus betreut den An- und Verkauf von Anlageobjekten.Unser Fokus ist in ganz Deutschland und Österreich gerichtet auf:
- Einkaufsmärkte & Fachmarktzentren
- Wohnanlagen & Mehrfamilienhäuser
- Industrieanlagen & Logistikimmobilien & Bürogebäude
- Hotels
- Hochwertige Wohnungen und Häuser
Unsere Kunden sind Privatpersonen, Family Offices und institutionelle Investoren.Diskreter Verkauf / Kauf oder Nutzung von Plattformen / Medien, je nach Kundenwunsch.

Über Uns

Achim Winter, 1958 in München geboren, ist Zeit seines Lebens Unternehmer in den Bereichen Logistik, Kreislaufwirtschaft und Immobilien.
Zusammen mit seinem Bruder hat er 1991 die CCR gegründet. Im November 1999 brachte Herr Winter „seine“ CCR an die Bayrische und Frankfurter Börse. Bis zum Übernahmeangebot im Frühjahr 2007 war CCR eine der erfolgreichsten gelisteten Aktien (stichtagsbezogen). Obwohl heute bereits im Ruhestand, ist er in einigen Unternehmen aktiv und beteiligt. Er ist der Geschäftsführer der WIHA Immobilien GmbH.
Herr Winter war und ist in mehreren Organisationen aktiv. Er war u.a. zweimal zum Unternehmer des Jahres nominiert, im Börsenzulassungsausschuss in München und als beratender Spezialist für das Europäische Parlament im Bereich der Kreislaufwirtschaft tätig.Seit Herbst 2014 engagiert sich Herr Winter ehrenamtlich und mit großem Engagement als Vorstand in der Stiftung Schneekristalle. Die Stiftung hat das Ziel, sozial benachteiligten Kindern ein selbstbewusstes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.Herr Winter hat selbst drei Kinder und ist mit Michaela Gerg verheiratet. Er erfreut sich selbst am Netzwerken, an der Entwicklung und Vermarktung von Immobilien, am Golf spielen, am Skifahren, an guten Weinen, sowie am Reisen.

Michaela Gerg, in Bad Tölz geboren, war von 1980 – 1996 eine der erfolgreichsten deutschen Skirennläuferinnen. Sie platzierte sich von 1980 bis 1996 über 120 Mal in den Top Ten und zählte davon 41 Mal zu den Besten 3. Vier Weltcupsiege, dazu 1989 WM-Bronze im Super-G, 6 WM- und 4 Olympia-Teilnahmen stehen auf ihrer Erfolgsliste.
Nach ihrer Karriere war Michaela Gerg als Fernsehkommentatorin bei ZDF und Eurosport. Danach wurde sie mit 42 Jahren Unternehmerin und leitet seitdem ihre Skischule in Lenggries. Zudem hält sie Motivationsvorträge und ist nach wie vor für Unternehmen als Skiguide tätig. 2012 gründete sie die Stiftung Schneekristalle, die sozial benachteiligte und behinderte Kinder mit unterschiedlichen Sportaktivitäten unterstützt.
Seit 2015 sind Frau Gerg und Herr Winter ein Paar. Es war somit nur eine Frage der Zeit, bis Frau Gerg die Ausbildung zum Immobilienmakler beginnen konnte. 2021 war es dann soweit und Frau Gerg unterstützt seitdem Herrn Winter im Büro mit dem Schwerpunkt Kundenpflege und -gewinnung.

Services

WIR HELFEN IHNEN BEI DIVERSEN FRAGEN RUND UM IHRE IMMOBILIEServices für Anlageobjekte:
- Architekten
- Finanzierungspartner
- Gutachten
- Hausverwaltung
- Notar
- Steuerberater
- Handwerksbetriebe
- Versicherungen
JEDE IMMOBILIE KANN INTERESSANT SEIN! WIR SUCHEN FÜR UNSERE KUNDEN LAUFEND OBJEKTEFür unsere Privatinvestoren und institutionellen Anleger suchen wir:
- Grundstücke für Gewerbe und Wohnbau
- Hotels
- Fachmärkte und Einkaufzentren
- Büroimmobilien
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Logistik

Charity

Achim Winter unterstützt seit 2014 als ehrenamtlcher Vorstand und auch finanzell die Stiftung Schneekristalle der ehemaligen Skirennläuferin Michi Gerg. Die Stiftung unterstützt Kinder mit schwierigem Umfeld mit Sportangeboten und stärkt vor allem das Selbstbewusstsein der Kinder nach dem Motto "starke Kinder - starke Zukunft"

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Impressum

WIHA Immobilien GmbHHeilwigstr. 63a
D 81827 München
T +49 172 8230888
achim.winter(at)wiha-immobilien.de
www.wiha-immobilien.de
Ust.-ID DE815 539 376
Für den Inhalt verantwortlich: Achim Winter
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Achim Winter
Amtsgericht München HRB
Zuständige Aufsichtsbehörde Landratsamt München Mariahilfplatz 17, 81541 München.
Die Gesellschaft arbeitet nach deutschem Recht mit Gerichtsstand München.
Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die bei ihr tätigen Makler und Geschäftsführer. Versicherer ist die Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München.
Urheberrecht und Markenschutz
Alle Texte, Bilder, Grafiken, Multimediadateien sowie Layout unterliegen dem Urheberrecht und den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums.
Eine Weiterverwertung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von WIHA Immobilien GmbH.
Haftung für Inhalte
Sämtliche Informationen wurden von uns mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Für den Fall, dass in unserem Internetangebot unzutreffende Informationen veröffentlicht sein sollten, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit von WIHA Immobilien GmbH in Betracht.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WIHA Immobilien GmbH, Heilwigstr. 63a, D-81827 München
HRB170191, AG München, USt.-ID DE815 539 376
Geschäftsführer Achim Winter, achim.winter(at)wiha-immobilien.de
nachfolgend Makler genannt
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Maklerverträge zwischen der WIHA
Immobilien GmbH (nachfolgend „Makler") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde"), die den
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrags über Immobilien oder die Vermittlung
eines solchen Vertrags zum Gegenstand haben.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit
nachfolgend nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen unterschieden wird.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Zustandekommen und Form des Maklervertrags
(1) Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Maklers annimmt, insbesondere indem
er ein Exposé anfordert, eine Besichtigung wahrnimmt oder den Makler anderweitig mit einer Nachweis- oder
Vermittlungstätigkeit beauftragt.
(2) Bezieht sich der Auftrag auf den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung
oder ein Einfamilienhaus oder auf die Vermittlung eines solchen Vertrags, bedarf der Maklervertrag gemäß § 656a BGB
der Textform (§ 126b BGB). Mündliche Absprachen oder eine bloße Duldung der Maklertätigkeit reichen in diesen Fällen
für die Begründung eines wirksamen Provisionsanspruchs nicht aus.
(3) Gleiches gilt gemäß § 2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG) für Verträge über die Vermittlung
von Wohnraum zur Miete.
(4) Für sonstige Maklerverträge (z. B. über Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser oder unbebaute Grundstücke) ist
die Textform nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.
§ 3 Leistungen des Maklers
(1) Der Makler wird je nach Auftrag als Nachweismakler (Benennung einer Vertragsgelegenheit) und/oder als
Vermittlungsmakler (aktive Einwirkung auf den Abschluss des Hauptvertrags) tätig.
(2) Der Maklervertrag begründet keine Pflicht des Maklers zum Tätigwerden; er ist ein einseitig verpflichtender Vertrag
eigener Art, aus dem sich für den Makler grundsätzlich keine Erfolgspflicht ergibt (§§ 652 ff. BGB).
(3) Der Makler erteilt Auskünfte und Objektinformationen nach bestem Wissen auf Grundlage der ihm vom Eigentümer
bzw. Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine eigene Überprüfung von Bauunterlagen,
Grundbuchständen, Altlasten, Bausubstanz oder Flächenangaben erfolgt nur, soweit dies gesondert vereinbart wird.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) die vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Objektinformationen sowie die Kontaktdaten von Eigentümern,
Vermietern, Käufern oder Mietern vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Maklers an Dritte
weiterzugeben,
(2) den Makler unverzüglich zu informieren, wenn ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt war oder
anderweitig Kenntnis davon bestand,
(3) den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Haupt- oder Vorvertrags mit einer vom Makler nachgewiesenen
oder vermittelten Person zu unterrichten, auch wenn dieser Vertrag vom ursprünglichen Angebot abweicht oder mit
Dritten aus dem Umfeld der nachgewiesenen Person zustande kommt,
(4) bei Verstoß gegen diese Mitwirkungs- und Anzeigepflichten haftet der Auftraggeber dem Makler auf Schadensersatz,
wenn ihm dadurch der Provisionsanspruch entgeht.
§ 5 Provision / Maklerlohn
(1) Die Provision entsteht und wird fällig mit wirksamem Abschluss des vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten
Hauptvertrags (§ 652 Abs. 1 BGB), bei Grundstückskaufverträgen regelmäßig mit notarieller Beurkundung.
(2) Wohnungs- und Einfamilienhauskauf (Verbraucher): Bei einem Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein
Einfamilienhaus, den ein Verbraucher abschließt, gelten die zwingenden Vorgaben der §§ 656c, 656d BGB: Wird der
Makler von beiden Parteien beauftragt, kann er von jeder Partei höchstens die Hälfte der vereinbarten Gesamtprovision
verlangen. Wird der Makler nur von einer Partei beauftragt und soll die andere Partei anteilig zahlen, darf diese nicht
mehr als die beauftragende Partei zahlen.
(3) Für sonstige Immobilien (z. B. Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke) sowie bei
Beauftragung durch Unternehmer ist die Provisionshöhe frei verhandelbar und richtet sich nach der individuellen
Provisionsvereinbarung.
(4) Mietvermittlung Wohnraum: Bei der Vermittlung von Wohnraum zur Miete gilt das Bestellerprinzip nach § 2
WoVermRG: Der Makler darf Vergütung ausschließlich von der Partei verlangen, die ihn beauftragt hat. Die Provision
darf gemäß § 3 WoVermRG das Zweifache der Nettokaltmiete zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht übersteigen.
(5) Die konkrete Provisionshöhe wird im jeweiligen Maklervertrag bzw. Exposé gesondert in Textform vereinbart. Sofern
diese nicht gesondert vereinbart wurde, beträgt die Provision bei Verkäufen 3,57% (inkl. MwSt.) des Kaufpreises für den
Auftraggeber. Der Makler ist grundsätzlich berechtigt, sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer eine
Provisionsvereinbarung zu schließen und für beide Parteien gleichzeitig tätig zu sein.
§ 6 Verwirkung des Provisionsanspruchs
Verstößt der Makler schuldhaft in erheblicher Weise gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Auftraggeber,
insbesondere durch Tätigkeit auch für die Gegenseite ohne Offenlegung oder durch bewusst unrichtige Angaben, entfällt
der Provisionsanspruch gemäß § 654 BGB.
§ 7 Auslagen
Der Ersatz von Auslagen (z. B. Inseratskosten, Fahrtkosten) kann der Makler nur verlangen, wenn dies ausdrücklich
gesondert in Textform vereinbart wurde (§ 652 Abs. 2 BGB); dies gilt auch für den Fall, dass ein Hauptvertrag nicht
zustande kommt.
§ 8 Alleinauftrag
Wird dem Makler ein (qualifizierter) Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich der Auftraggeber, während dessen Laufzeit
keinen weiteren Makler mit derselben Tätigkeit zu beauftragen bzw. das Objekt nicht ohne Einschaltung des Maklers zu
verkaufen oder zu vermieten. Die konkreten Bedingungen, insbesondere Laufzeit und etwaige Ausnahmen für einen
bereits vor Vertragsschluss bekannten Interessentenkreis, sind gesondert in Textform zu vereinbaren.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit ohne Angabe von
Gründen in Textform gekündigt werden, soweit nicht ausdrücklich eine Mindestlaufzeit (z. B. bei einem Alleinauftrag)
vereinbart wurde.
(2) Die Kündigung lässt einen bereits entstandenen Provisionsanspruch unberührt.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher den Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Wege des
Fernabsatzes (z.B. telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular), steht ihm gemäß §§ 312g, 355 BGB ein
gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten, insbesondere die Widerrufsfrist von 14 Tagen sowie die
Rechtsfolgen, wird der Auftraggeber in einer gesonderten Widerrufsbelehrung informiert, die Bestandteil des
Vertragsschlusses ist.
§ 11 Datenschutz
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und von Objektinteressenten im Einklang mit der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten zu Art, Umfang und
Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der Betroffenen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des
Maklers, abrufbar unter www.wiha-immobilien.de
§ 12 Haftung
(1) Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht),
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den
vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Maklervertrag.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Der Makler ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; über wesentliche Änderungen wird der
Auftraggeber in Textform informiert.
Stand: August 2026

Datenschutz

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